Oft wird nach Solaranlagen nur dann geschaut, wenn ein Haus und ein Grundstück vorhanden sind. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn Sie in einer Wohnung wohnen und nur einen Balkon haben? In diesem Fall gibt es die sogenannten Balkonkraftwerke. Die kleinen Anlagen ermöglichen es, auch auf kleinem Raum die Energie der Sonne zu nutzen.
Das Balkonkraftwerk hat mehrere Bezeichnungen. So wird es auch als Mini-Solaranlage geführt oder PV-Minianlage genannt. Es handelt sich hierbei um eine Variante, die aus höchstens zwei Solarmodulen besteht. Zusätzlich dazu ist ein Gestell notwendig, an dem die Module befestigt werden können. Die Verbindung mit einem Wechselrichter ermöglicht die Umwandlung in Wechselstrom. Der so entstehende Wechselstrom wird dann in das Netz für das Haus eingespeist und kann direkt verwendet werden.
Zum Balkonkraftwerk können Sie optional auch ein Speichersystem verwenden. Durch ein Akku-Set wird der Strom gespeichert, den Sie nicht direkt benötigen. Um auf die Energie generell zurückgreifen zu können, sind eine Steckverbindung und ein sogenannter Wieland-Stecker notwendig. Hierbei handelt es sich um eine Einspeisesteckdose.
Lohnenswert kann ein Kauf nur dann sein, wenn die Mini-Solaranlage auch korrekt ausgerichtet werden kann. Optimal ist es, wenn die Anlage ausgerichtet werden kann nach Südwesten oder Südosten sowie direkt nach Süden. Schatten wirkt der Energiegewinnung entgegen. Zudem ist eine regelmäßige Reinigung der einzelnen Module notwendig.
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerkes
Bevor Sie Geld in ein Balkonkraftwerk investieren, sollten Sie sich über die rechtlichen Seiten informieren. Die Sonnenenergie kann mit einer steckfertigen Anlage zwar verwendet werden, allerdings ist eine Anmeldung notwendig. Diese muss beim Marktstammdatenregister erfolgen. Zusätzlich dazu ist der jeweilige Netzbetreiber zu informieren. Sind Sie unsicher, wer dies ist, können Sie bei der Stadt oder der Gemeinde nachfragen oder einen Blick in das Marktstammdatenregister werfen.
Wie sieht es mit der Genehmigung des Vermieters aus? Grundsätzlich dürfen Sie in Deutschland eine kleine PV-Anlage auf dem Balkon einsetzen. Allerdings muss die Anlage der VDE-Norm entsprechen. Diese enthält alle wichtigen Vorgaben für die steckerfertigen PV-Anlagen. Bis zu 600 Watt dürfen die Solarkraftwerke für den Balkon haben. Die Beschränkung auf diese Höhe erfolgt durch den Wechselrichter. Beachten Sie, dass pro Zählerkasten nur eines der Balkonkraftwerke erlaubt ist.
Genehmigungen durch den Vermieter
Sie sind Mieter oder Mieterin einer Wohnung? In dem Fall sollten Sie sich zusätzlich um eine Genehmigung durch den Vermieter bemühen. Vielleicht ist eine Regelung schon im Mietvertrag enthalten. Einige Vermieter äußern sich hier zu den PV-Anlagen, die am Balkon oder der Fassade angebracht werden können. Wenn es hier keine Information dazu gibt, sollten Sie sich an den Vermieter wenden und sich eine schriftliche Zustellung geben lassen. Meist werden die Module am Balkon, der Balkonbrüstung oder auch der Fassade angebracht. Es handelt sich dabei um eine Veränderung der Gebäude-Optik. Daher ist hier die Zustimmung des Vermieters notwendig.
Sie haben keine rechtliche Grundlage, die es möglich macht, auf die Genehmigung einer PV-Anlage zu drängen. Es gibt jedoch bereits rechtliche Fälle, in denen eine Entscheidung dazu getroffen wurde. Das AG Stuttgart hat beispielsweise entschieden, dass eine Mieterin die Solaranlage für den Balkon trotz Ablehnung des Vermieters nutzen darf, wenn diese alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt und keine optische Störung darstellt.
Sind alle Fragen mit dem Vermieter geklärt und das Balkonkraftwerk gekauft, geht es nun an die Installation. Anders als bei großen Anlagen für das Dach, ist die Installation einer kleinen Anlage deutlich einfacher, sollte aber dennoch durch einen Elektrofachbetrieb vorgenommen werden. Fachkräfte können auch prüfen, ob es notwendig ist, den Zähler auszutauschen.
Es ist nicht möglich, die Mini-Solaranlage einfach an eine Steckdose zu stecken. Es ist notwendig, vorher eine spezielle Steckdose zu installieren. Hier gibt es sogar die rechtliche Vorgabe, dass die Steckdose durch einen Fachbetrieb angebracht werden muss. Auch im Interesse der eigenen Sicherheit sollte davon abgesehen werden, selbst die Installation durchzuführen.
Wenn Sie darüber nachdenken, ein Balkonkraftwerk anzubringen, möchten Sie durch die Investition natürlich auch dauerhaft sparen. Schauen wir uns also die Thematik rund um die Kosten und den Nutzen einmal näher an. Die steckerfertigen Solaranlagen sind preislich nicht mit den Anlagen zu vergleichen, die auf dem Dach installiert werden. Dies gilt aber auch für die Leistung, die bei den Balkonkraftwerken deutlich geringer ist.
Die Preise werden meist pro Modul angegeben. Es gibt aber auch ganze Pakete, auf die Sie zurückgreifen können. Ein Modul liegt preislich im dreistelligen Bereich. Für eine Anlage mit zwei Modulen und auch mit Speicher sollten Sie mit einem Betrag zwischen 2.000 und 3.000 Euro rechnen. Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn es um die Installation der Balkonanlage geht sowie den Zählertausch, der notwendig ist.
Eine klassische Balkonanlage sorgt für eine Energie von rund 400 Kilowattstunden pro Jahr. Strom, den Sie nicht verwenden, können Sie nicht in das allgemeine Stromnetz einspeisen und so vielleicht noch Geld verdienen. Dies funktioniert nur dann, wenn sich auf dem Dach des Hauses zusätzlich eine Solaranlage befindet. Rein von den Balkonkraftwerken her ist die Einspeisung in das öffentliche Netz aber nicht möglich.
Durchschnittliche Berechnungen zeigen, dass sich der Preis der Anlage in einem Zeitraum von rund zehn Jahren rentiert hat und die Anlage dann beginnt, Geld zu sparen.
Es ist bekannt, dass es für den Bau einer Solaranlage auf dem Dach eines Hauses Förderungen durch die Stadt, die Gemeinde oder auch den Staat gibt. Dafür ist es notwendig, Anträge zu stellen und sich vorher zu erkundigen, welche Optionen zur Verfügung stehen. Aber wie sieht das eigentlich bei Balkonkraftwerken aus? Immerhin speisen Sie den hier erarbeiteten Strom nicht in das öffentliche Netzwerk ein.
Dennoch gelten auch Balkonkraftwerke als eine Klimaentlastung, sodass eine Förderung möglich ist. Bundeseinheitliche Regelungen gibt es hier allerdings nicht. Empfehlenswert ist es, sich bei der Stadt oder der Gemeinde zu informieren und einen Förderantrag zu stellen.
In der Regel ist die Förderung für einen bestimmten Betrag gedeckelt. Vor dem Kauf des Balkonkraftwerkes sollte daher geschaut werden, wie hoch der höchstmögliche Förderbetrag ist und auch, ob überhaupt alle Vorgaben erfüllt sind, um auf diesen einen Anspruch zu haben.
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