AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen


der SunAirgy GmbH oder der SunAirgy Ingenieurgesellschaft mbH, Weinbergstraße 19, 7 7971 Kippenheim, folgend
SunAirgy genannt, Stand 03.04.2022

1. Vertragsschluß
1.1. Vertragspartner: SunAirgy und www.SunAirgy.de sind Marken der SunAirgy GmbH, Weinbergstraße 19 in 77971 Kippenheim, Deutschland. Vertragspartner für alle über www.SunAirgy.de geschlossenen Verträge ist die SunAirgy GmbH, im weiteren SunAirgy genannt. Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Geschäfte. AGB des Kunden gelten nur insoweit, als SunAirgy Ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen SunAirgy GmbH und dem Kunden in der aktuellen Form.

1.2. Vertragserklärungen: Sie geben eine verbindliche Erklärung zum Abschluß dieses Vertrages durch
persönliche Übergabe an unseren Fachberater oder Rücksenden (postalisch oder via E-Mail) des von Ihnen unterzeichneten persönlichen Angebots ab, welches Sie von uns vor Ort, via E-Mail oder postalisch erhalten haben. Sie bestätigen mit der Abgabe der verbindlichen Erklärung, daß sie diese AGBs gelesen, akzeptiert und verstanden haben. Mit Zugang unserer Vertrags- und Auftragsbestätigung kommt erst dann ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Der Zugang unserer Vertragsbestätigung erhalten Sie spätestens 14 Werktage nach Eingang Ihrer Bestellung bei uns (postalisch oder via E-Mail)

1.3. Berechtigung: Sie erklären mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung verbindlich, alleiniger Eigentümer des Hauses (oder in anderer Weise zur Zustimmung der Errichtung eines Stromerzeugungssystems berechtigt zu sein), auf bzw.in dem eine Fotovoltaikanlage mit Zubehör, wie zum Beispiel Batteriespeicher,
Wechselrichter, Wärmesysteme, Notstromschalteinheiten und andere Zubehörteile, im folgenden SunAirgy Solarkraftwerk genannt, installiert werden soll.

1.4. Begrifflichkeiten:
– Im Folgenden ist SunAirgy ihr Vertragspartner und Auftragnehmer.
– Als SunAirgy Solarkraftwerk wird bezeichnet eine Fotovoltaikanlage (diese alleine mit PVA) mit
Photovoltaikmodulen, Zubehör wie Batteriespeicher mit und ohne Wechselrichter, Laderegler,
Wechselrichter, Wärmesysteme, Notstromschalteinrichtung und andere zum Betrieb notwendige
Zubehörteile.
– Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen wir hierunter alle Tage von Montag bis
einschließlich Freitag, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen
– Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern SunAirgy diese nicht ausdrücklich in Textform
als verbindlich bezeichnet hat
– Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Auftragsbestätigung durch SunAirgy in Textform.
Erfolgt eine solche nicht binnen 28 Tagen seit Absendung der Bestellung durch Sie, so die Bestellung
nicht mehr bindend. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

1.5. Kaufvertragsrecht: Beim Vertrag zum Kauf eines SunAirgy Solarkraftwerks handelt es sich um einen
Kaufvertrag mit Montageverpflichtung. Es gilt das Kaufvertragsrecht.

2. Vertragsgegenstand
2.1. Wir verpflichten uns zur Lieferung und Verkauf eines SunAirgy Solarkraftwerk nach Maßgabe dieses
Vertrages, insb. Ziffer 3 und des Angebots.

2.2. Außerdem werden wir nach Maßgabe dieses Vertrages, insb. Ziffern 4 und 5, die Errichtung und die
Inbetriebnahme des SunAirgy Solarkraftwerks vornehmen.

2.3. Die anfallenden Errichtungs- und Inbetriebnahmearbeiten sind Nebenleistungen zum Kaufvertrag des
SunAirgy Solarkraftwerk (Kauf mit Montageverpflichtung).

2.4. Wir werden Sie außerdem bei sämtlichen im Kontext mit der Errichtung und der Inbetriebnahme anfallenden Formalitäten nach Maßgabe dieses Vertrages, insb. Ziffer 5, unterstützen. Die Übernahme der
Anlagenbetreiberpflichten durch SUNAIRGY sind hingegen nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2.5. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den Kaufpreis nach Ziffer 7 dieses Vertrages zu zahlen.

3. Verkauf / Eigentumsvorbehalte / Garantie
3.1. Kaufgegenstand: Wir verkaufen Ihnen das im Angebot definierte SunAirgy Solarkraftwerk. Das SunAirgySolarkraftwerk wird Ihnen an der Adresse des im Angebot angegebenen Installationsortes übergeben. Sie verpflichten sich zur Abnahme des SunAirgy Solarkraftwerks.

3.2. Eigentumsvorbehalt: Die Parteien einigen sich aufschiebend bedingt durch vollständige Kaufpreiszahlung
über den Eigentumsübergang des SunAirgy Solarkraftwerks.

3.3. Beschaffungsrisiko: Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernehmen wir nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben sind (Gattungswaren). Wir sind nur zur Lieferung der von uns bei unseren Lieferanten
bestellten Waren verpflichtet. Die Einschränkung gilt nicht, wenn lediglich eine kurzfristige Lieferstörung
vorliegt oder wir die Störung der Zulieferung selbst zu vertreten haben, weil wir es unterließen, das SunAirgy Solarkraftwerk rechtzeitig durch ein kongruentes Deckungsgeschäft einzukaufen. Wir werden Sie unverzüglich über eine entsprechende Nichtverfügbarkeit des SunAirgy Solarkraftwerks informieren und Ihnen einen bereits erbrachten Kaufpreis unverzüglich erstatten.

3.4. Garantie: Alle SunAirgy Solarkraftwerke werden mit der SUNAIRGY 5-Jahre Rundum-Glücklich-Garantie verkauft. Das heißt, daß neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen jegliche Mängel an den Komponenten des SunAirgy Solarkraftwerks, die aus Produktions- oder Installationsfehlern resultieren, innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag der technischen Inbetriebnahme von SUNAIRGY kostenlos beseitigt werden. Schäden, die durch mutwillige Beschädigung, grobe Fahrlässigkeit von Kundenseite, höhere Gewalt (z.B. Hagelschäden oder andere Zufälle), Krieg oder Terror entstehen, sind von der SunAirgy 5-Jahre Rundum-Glücklich-Garantie ausgeschlossen. Voraussetzung für das Bestehen der Garantie ist Abschluss eines Service und Wartungsvertrags, sowie eine vollständige und ununterbrochene Übermittlung aller Daten nach Ziffer 6.3. Sollte der Zugang zu den Daten innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Inbetriebnahme beendet werden, erlöschen sämtliche Ansprüche aus der 5-Jahre Rundum-Glücklich-Garantie.

4. Errichtung
4.1. Statik: Erfahrungsgemäß verläuft die Installation von Solarmodulen aus statischer Sicht problemlos. Es ist dennoch Ihre Pflicht, sicher zu stellen, daß Ihr Dachstuhl der zusätzlichen Last der Solarmodule und ihres Unterbaus standhalten kann. Bei Zweifeln sollten Sie auf Ihre Kosten einen Baustatiker mit der Überprüfung der Standsicherheit beauftragen.
WICHTIG: Die Lasten der PVA belasten das Dach teilweise einseitig. Durch die Montage der PVA kommt es
zu geringfügigen Verformungen des Dachtragwerks. Diese können, müssen aber nicht zwangsweise,
Rißbildungen in Tapeten und bei Wand-, Dachschrägen- sowie Deckenanschlüssen in den Räumen der
darunterliegenden Geschosse verursachen.

4.2. Genehmigungen: SunAirgy setzt voraus, daß die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, durch Sie eingehalten werden. Wir
übernehmen nicht die Kosten für die entsprechende Prüfung oder für die eventuell erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen – beides ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages.

4.3. Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet alle von uns angefragten Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben.

4.4. Baufreiheit des Daches: Sie sind verpflichtet, die Dachflächen, auf denen das SunAirgy Solarkraftwerk
installiert werden soll, in einem baufreien Zustand zu halten. Insbesondere sind Satellitenantennen durch
Sie zu versetzen.

4.5. Termine: Die Termine für die Lieferung und die Errichtung des SunAirgy Solarkraftwerkwerden wir mit Ihnen abstimmen. In der Regel erfolgt die Installation und Fertigstellung der Anlage innerhalb von drei Wochen nach Beauftragung. Abweichungen, durch Auftragslage oder Witterung bedingt, sind möglich; in solch einem Fall werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Die vereinbarten Liefer- und
Ausführungstermine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und sind, soweit nicht anders vereinbart,
deshalb nicht verbindlich im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Pflichten aus dem Kaufvertrag.

4.6. Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Sie gewähren uns und den von uns Beauftragten ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, in bzw. auf welchen das SunAirgy Solarkraftwerk zu installieren ist. Sofern Sie nicht im Zusammenhang mit der Angebotserstellung Abweichendes mit uns vereinbart haben, müssen unsere Montagefahrzeuge oder die unserer Beauftragten so nah wie erforderlich und zumutbar, üblicherweise bis auf 20 Meter, an den Installationsort heranfahren können. Außerdem stellen Sie eigenverantwortlich sicher, daß ein für die Installation eventuell notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Sie verpflichten sich, sämtliche Maßnahmen, die zur Errichtung des SunAirgy Solarkraftwerkerforderlich sind, zu gestatten. Sie stellen uns am Standort vorhandene Flächen für Zwischenlagerung von Material unentgeltlich zur Verfügung. Alle Maßnahmen werden so mit Ihnen abgestimmt, daß unbillige Beeinträchtigungen vermieden werden.

4.7. Verantwortung für gelagertes Material: Unter Umständen wird Material vor dem Errichtungstermin bei
Ihnen auf dem Grundstück angeliefert. Sie sind dafür verantwortlich, dieses Material gegenüber Zugriffen
von Dritten zu schützen. Bei voller Entrichtung des Kaufpreises geht das Eigentum mit Lieferung über.

4.8. Verzögerungen: Sie sind selbst verantwortlich für Zugangsbehinderungen am Installationsort und für
Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen der Installation. Alle Termine und Fristen, die sich auf unsere Leistungen beziehen, können sich um den Zeitraum verschieben bzw. verlängern, in dem wir aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung behindert waren. Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten werden von Ihnen getragen.

4.9. Biegeradien: Montagebedingt können Biegeradien unterschritten werden. Soweit dies 10 % nicht
überschreitet, ist dies kein Mangel.

4.10. Kabelstecker: DC-Steckerkombinationen unterschiedlicher Hersteller sind bei Kompatibilität erlaubt, z.B. Stäubli MC4 und MC4-kompatibel. Dies ist kein Mangel.

4.11. Solarkabel: Sind Solarkabel unter den Modulen verlegt, so dürfen diese die Dachhaut berühren. Dies ist kein Mangel.

4.12. Leitungsquerschnitte: AC-Kabelquerschnittte werden gemäß „EURO Verluste“ mit nicht mehr als 3%
dimensioniert. Details zur Auslegung und Berechnung können Sie gerne anfordern.

4.13. Satellitenschüssel: SAT Schüsseln sind auf ihre Kosten von einem Fachunternehmen zu entfernen.

4.14. Notstromfunktion: Für die Installation einer Notstromfunktion muß eine TN-C-S – oder TN-S Netz –
Infrastruktur am Hausanschluß vorzufinden sein. Ist dies nicht der Fall, können erheblich Mehrkosten für
die Umsetzung der Notstromfunktion anfallen. Für den Fall, daß eine solche Notstromfunktion nicht zu
realisieren ist, erstatten wir Ihnen die kalkulierten Kosten.

4.15. Kabelkanal: DC-Kabelkanal legen bis 8 m (zwischen Modulfeld und Wechselrichter) & AC-Kabelkanal legen bis 5 m (zwischen Wechselrichter und Zählerschrank) sind im Preis enthalten, danach nach Aufwand

4.16. Nicht enthaltene Leistungen: Kosten für Maurer-, Stemm- & Erdarbeiten, Putz- & Malerarbeiten, Lieferungen von Ersatzdachziegeln (diese sind vom Auftraggeber bei Montagebeginn bereitzustellen) sind nicht enthalten und werden nach Aufwand abgerechnet.

4.17. Wechselrichteranschluß: Für den elektrischen Anschluß des Wechselrichters am örtlichen Zählerkasten gelten folgende Voraussetzungen: Die bestehende Kundenanlage (Zählerschrank) ist nach aktueller DIN VDE – AR-N 4101 ausgerüstet. Sollte der Zählerschrank nicht der DIN VDE – AR-N 4101 entsprechen, kann es vorkommen, daß der Energieversorger den Zählertausch verweigert und die Anlage nicht in Betrieb gehen kann. Für elektrische Vorschäden, sowie Schäden, die infolge einer veralteten oder schadhaften Elektroinstallation hervorgehen, übernehmen wir keine Haftung.

4.18. Potentialausgleich: Um den Potentialausgleich der Unterkonstruktion herzustellen, muß der örtliche
Potentialausgleich nach DIN VDE 0100 Teil 701 vorhanden sein.

4.19. Überspannungsschutz: Nach DIN VDE 0100-443 ergibt sich die Notwendigkeit des Überspannungsschutzes auf der AC-Seite. Durch den Verweis der DIN VDE 0100-712 auf die DIN VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 wird dann – insbesondere zum Schutz des Wechselrichters – zusätzlich der Einbau von Überspannungsschutz auf der DC-Seite erforderlich. Soweit wir dies im Vorfeld beurteilen können, kalkulieren wir einen SMS-Schalter, sowie einen zusätzlichen Überspannungsschutz.

4.20. Zähler: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß der Zählertausch in der Regel durch Ihren Grundversorger erfolgt und dieser unabhängig von unserem elektrischen Anschluß durchzuführen ist.

4.21. Blitzschutz-Instandsetzung bzw. Reinstallation; Das Angebot gilt ohne Berücksichtigung des äußeren
Blitzschutzes. Falls äußerer Blitzschutz zu installieren / bereits installiert ist, trägt die (zusätzlichen) Kosten
für die notwendigen Sicherungseinrichtungen der PVA (nach DIN EN 62305-3 Beiblatt 5) der Auftraggeber
(AG). Gleiches gilt für durch Blitzschutzgutachten und sonstige durch den äußeren Blitzschutz verursachte
Kosten (grundsätzlich können bestehende Blitzschutzanlagen deinstalliert werden. Lt. einschlägiger
Literatur soll sich das Blitzrisiko durch eine PV-Anlage nicht erhöhen).
Hinweis: Sollte eine vorhanden Blitzschutzanlage (äußerer Blitzschutz) zu deinstallieren sein, ist der
Eigentümer verpflichtet, die bestehende Gebäudeversicherung dahingehend zu informieren.
Falls Sie entscheiden eine bestehende Blitzschutzanlage nach dem Bau der Fotovoltaikanlage wieder zu
installieren, tragen sie alle hieraus resultierenden (Mehr-) Kosten für den äußeren und inneren Blitzschutz.
Dies sind u.a. voraussichtliche Kosten für ein Blitzschutzgutachten, Planung, Bau und Ausführung, Kosten
für die fachgerechte Einbindung der PV-Anlage in die Blitzschutzanlage, so wie alle Kosten für zusätzlich zu installierenden Komponenten, u.a. Überspannungsschutz DC und AC-seitig nach Typ 1.

5. Leistungen im Zusammenhang mit Errichtung und Inbetriebnahme
5.1. Anmeldung: Wir werden das SunAirgy Solarkraftwerk in Ihrem Namen beim Netzbetreiber anmelden. Für die Meldung bei der Bundesnetzagentur vgl. Ziffer 6.1.

5.2. Netzanschluß: Wir werden das Erfordernis eines Netzanschlusses für den Betrieb des SunAirgy
Solarkraftwerk gemeinsam mit Ihnen prüfen und eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des
Netzanschlusses, sofern von Ihnen gewünscht, bei dem zuständigen Netzbetreiber beauftragen.

5.3. Meßstellenbetrieb: Wir werden beim Netzbetreiber die Einspeisezählung für Sie beantragen, sofern Sie nicht selbst als dritter Meßstellenbetreiber tätig werden möchten oder ein anderer dritter Meßstellenbetreiber von Ihnen beauftragt werden soll. Haben Sie uns ein solches Interesse schriftlich angezeigt, ist die Beauftragung der Zählersetzung nicht Gegenstand unseres Vertrages.

5.4. Zählerschrank: Wir übernehmen die Ertüchtigung des Zählerschrankes für Sie, sofern Sie uns hierzu
gesondert beauftragen. Hierfür können weitere Kosten entstehen, die nach Aufwand abgerechnet werden.

5.5. Inbetriebnahmeprotokoll: Unter Ihrer Anwesenheit wird ein Inbetriebnahmeprotokoll durch uns oder
unsere Beauftragten erstellt.

5.6. Mitteilung Inbetriebnahmetermin: Wir werden dem Netzbetreiber das Datum der Inbetriebnahme vor dem Inbetriebnahmetermin mitteilen und das Inbetriebnahmeprotokoll gemäß Ziffer 5.5 übersenden.
Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen
Betriebsbereitschaft der Anlage; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, daß die Anlage fest an
dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von
Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde (vgl. § 3 Nr. 30 EEG-2017).

5.7. Fertigmeldung: Wir werden die Meldung der Fertigstellung der Anlage beim Netzbetreiber in Ihrem Namen übernehmen.

5.8. Vollmacht: Zur Durchführung der vorstehend genannten Tätigkeiten erteilen Sie uns eine Vollmacht, für die wir Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen.

5.9. Ihre Mitwirkungspflichten: Im Rahmen der Ausübung der Leistungen nach dieser Ziffer kann Ihre Mitwirkung erforderlich werden. Dies betrifft insbesondere Informationen zur Ausfüllung von Anträgen, Anmeldungen und anderen.

5.10. Datenerhebungsbögen von Behörden und/oder Netzbetreibern: Sofern uns die jeweilig angefragten Daten nicht aus dem Inhalt dieses Vertrages bekannt sein können, verpflichten Sie sich, uns diese in geeigneter Weise mitzuteilen. Sie verpflichten sich außerdem, uns sämtlichen Schriftverkehr mit Behörden und Netzbetreibern über die Errichtung und die Inbetriebnahme des SunAirgy Solarkraftwerks in eingescannter Form per E-Mail zu übermitteln.

5.11. Fotografien: Sie berechtigen uns, Fotografien Ihres Hauses zu erstellen, um die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung des SunAirgy Solarkraftwerks zu dokumentieren. Die Fotografien sind anonym und weisen keinen Personenbezug auf; es sei denn, die betroffenen Personen stimmen einer Aufnahme ausdrücklich und schriftlich zu.

5.12. Kosten: Kostenforderungen Dritter im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten, insbesondere solche des Netzbetreibers für eine Herstellung des Netzanschlusses und der Ertüchtigung des Zählerschrankes, haben Sie zu begleichen. Im Rahmen des Angebotes haben wir solche Kosten, die über den eigentlichen Kaufpreis hinaus entstehen, geschätzt. Diese Kosten sind nicht Bestandteil des Kaufpreises gemäß Ziffer 7.

5.13. Datenübertragungsqualität: Sie tragen die (Zusatz-) Kosten zum Einrichten von mobilen Datenüber-
tragungsgeräten (zum Beispiel zusätzliche Antennen) wegen schlechter Datenübertragungsqualität.

5.14. Technische Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit diese ihren Grund in der technischen Entwicklung haben und handelsüblich sind. Die in der Vertrags- bzw. Auftragsbestätigung enthaltene Produktbeschreibung des Herstellers legt die Eigenschaft des zu liefernden ggfls. einzubauenden Gegenstandes umfassend und abschließend fest. SunAirgy ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

6. Anlagenbetrieb und Störungsmanagement
6.1. Verantwortung als Anlagenbetreiber: Mit dem Stichtag der Inbetriebnahme des SunAirgy Solarkraftwerks steht Ihnen die energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers zu. Der Anlagenbetrieb und die energiewirtschaftlichen Pflichten eines Anlagenbetreibers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Damit obliegt Ihnen insbesondere die Meldung des SunAirgy Solarkraftwerkbei der Bundesnetzagentur über das PV-Meldeportal bzw. das Marktstammdatenregister. Gegebenenfalls kann eine gesonderte Meldung des Speichers erforderlich sein.

6.2. Meldungen: Die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur als
Anlagenbetreiber zu tätigenden Mitteilungen ist ausschließlich Ihre Aufgabe, sofern diese nicht nach Ziffer 5 von uns übernommen wird oder es wurde Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart. Unsere
Mitarbeiter werden Sie jedenfalls wo immer möglich und zulässig unterstützen, damit diese Prozesse für Sie so unkompliziert wie möglich vonstatten gehen.

6.3. Garantiebedingungen: Während der ersten fünf Jahre nach seiner Inbetriebnahme überwachen wir das SunAirgy Solarkraftwerk aus der Ferne über eine von Ihnen zur Verfügung gestellten Internetverbindung regelmäßig, um sich abzeichnende technische Probleme frühzeitig zu erkennen (Störungsmanagement).Dazu gewähren Sie uns insbesondere den direkten Zugang zu den Onlinedaten des bei Ihnen installierten Wechselrichters (insb. Freischaltung des Direktzugangs im Herstellerportal) und den durch den zuständigen Meßstellenbetreiber erfaßten Meßdaten (Erzeugungs- und Verbrauchsdaten). Sie schließen bei uns zu besonderen Konditionen innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme (Netzeinspeisung) einen Wartungs- und Servicevertrag ab. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Fachberater.

7. Preise und Zahlungsarten
7.1. Preise: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Alle Preise sind
Gesamtpreise in Euro, d. h. sie beinhalten alle Preisbestandteile inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.2. Zahlungsart und -frist:
7.2.1. Zahlungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung lastenfrei eingehend auf dem in der Rechnung genannten Konto per Überweisung fällig und zahlbar.
7.2.1.1. Vorkasse gegen 3 % Rabatt: Mit Vertragsabschluß (Eingang der Auftragsbestätigung) sind innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung (Eingang der E-Mail) per Überweisung 97 % der
Rechnungssumme zu zahlen.
7.2.1.2. Vorkasse gegen Vorauszahlungsbürgschaft: Mit Vorliegen der Vorauszahlungsbürgschaft
(Bürgschaftssumme ist der Rechnungsnettobetrag) zahlen sie 100 % der Brutto-Rechnungssumme
innerhalb von 5 Werktagen.

7.3. Absicherung: Grundsätzlich behalten wir uns zur Absicherung des Kreditrisikos bei fehlender Bonität vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Bitte beachten Sie, daß wir Zahlungen lediglich von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptieren. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind von Ihnen zu tragen.

7.4. Rechnungen via E-Mail: Sie sind damit einverstanden, daß Sie Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form an die von Ihnen im Rahmen der Anforderung des Angebotes angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

7.5. Verzug: Befinden Sie sich in Zahlungsverzug, können wir angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung
unserer Forderung ergreifen; fordern wir Sie erneut zur Zahlung auf oder lassen den Betrag durch einen
Beauftragten einziehen, stellen wir Ihnen die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung.

7.6. Zahlungsverweigerung: Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur
Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht. Ihre
Rechte nach § 315 BGB bleiben unberührt.

7.7. Aufrechnung: Sie können gegen unsere Ansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Vertragspflichten.

8. Ruhen der vertraglichen Verpflichtungen
8.1. Sollten die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Pandemie, Terror, Krieg, oder durch sonstige Umstände mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand, die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegen bzw. deren Abwendung mit einem angemessenen technischen und/oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Erfüllung ihrer Leistungen ge- bzw. behindert sein, so ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis diese Umstände und Folgen beseitigt sind. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer informieren. Entsprechendes gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachkommen zu können.

8.2. Wir sind berechtigt, das Projekt zu unterbrechen, sofern sich während der Projektierung oder Installation Umweltgefährdungen, bauliche Risiken oder sonstige Gefahren ergeben oder sofern eine vertragsgerechte Auftragsausführung von gesetzlichen Vorschriften behindert wird. In einem solchen Fall werden wir, sofern möglich, Ihnen ein Angebot zur Entfernung der Projektbehinderungen erstellen. Sollten Sie dieses Angebot nicht annehmen oder die Projektbehinderungen nicht eigenständig entfernen, behalten wir uns vor, die weitere Umsetzung des Vertrages abzulehnen und Ihnen etwaige bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Natürlich bleibt das Recht zur Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches davon unberührt.

9. Rücktrittsrecht seitens SunAirgy
9.1. Rücktrittsrecht: Wir sind berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn
– das im Angebot enthaltene Solarkraftwerk nach den Maßstäben der Ziffer. 3.3 nicht verfügbar ist.
– Sie Ihren Pflichten nach Ziffer 4.3, oder 4.6 nicht nachkommen,
– die Installation des SunAirgy Solarkraftwerkwegen wegen unzureichender Statik des Gebäudes, ins-
besondere des Daches, nicht möglich ist und Sie eine auf Ihre Kosten durchzuführende Ertüchtigung
nicht unternehmen.
– die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ist.
– Sie Ihrer Mitwirkungspflicht gemäß Ziffer 5.9 nicht binnen einer Frist von einer Woche nachkommen oder
die Mitwirkung ablehnen.
– die Einhaltung der von Netzbetreiber geforderten Ausführung des Zählerplatzes oder einer im
Zusammenhang mit der Installation des SunAirgy Solarkraftwerk etwaig erforderlichen Anpassung der
Kundenanlage mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, die uns bei der Angebotserstellung noch
nicht bekannt sein konnten.
– Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung gemäß 7.2. nicht oder verspätet (10 Werktage) nachkommen

9.2. Pauschalierten Schadenersatz : Treten wir vom Vertrag zurück und beruht der Rücktrittsgrund auf einem schuldhaften Verhalten und/oder schuldhafter Pflichtverletzung Ihrerseits, haben Sie die von uns zur Erfüllung dieses Vertrags bereits entstandenen Kosten bis zum Zeitpunkt der schuldhaften
Pflichtverletzung, wie unter anderem Planungs- und Vertriebskosten, Transport- und Errichtungs- bzw.
Abbaukosten, in Form eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von 30% der vereinbarten
Auftragssumme zu erstatten, soweit keine höheren Kosten entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit sie nachweisen, daß kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Neben diesem
Schadensersatzanspruch hat SunAirgy einen Anspruch auf anteilige Vergütung der bereits erbrachten
Leistungen.

10. Ertragsprognosen und weitere Unterlagen
10.1. Prognosen: Wir bieten Ihnen kostenlose Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, basierend auf softwaregestützten Simulationen und Wetterdaten. Bei den in der Analyse berechneten Werten handelt es sich um eine Simulation auf Grundlage Ihrer mündlichen oder/und auf unserer Website gemachten Angaben, sowie realistischen statistischen Annahmen. Abweichungen von den statistischen Annahmen können nicht ausgeschlossen werden, so daß in der Praxis abweichende Ergebnisse möglich sind. Die Analyse und Anlagenauslegung wurden auf dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden technischen Vorschriften sowie der Gesetzgebung gewissenhaft erstellt. Für etwaige Berechnungsfehler haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollten Sie eine belastbare Prognose wünschen, so kontaktieren Sie bitte einen hierfür anerkannten Gutachter, der seiner Tätigkeit entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen sollte und seine Leistungen deswegen auch kostenpflichtig abrechnen wird. Ertragsvorschau: Wird eine Ertragsvorschau durch uns mit dem Simulationsprogramm von Valentin Software GmbH, Berlin, PV SOL, ermittelt, so werden hierbei folgende allgemeine Ansätze gemacht:
a. Simulation für einen schattenfreien Solargenerator
b. Verschmutzung für das laufende Jahr 0,5 %
c. Strangleitungen mit 0,5%
d. Verluste durch Abweichung vom Standard-spektrum in der Regel 0,2%
e. Leitungsverluste durch Spannungsabfall an den Bypassdioden in der Regel 0,2 %
f. Leistungsverluste durch Missmatch oder Minderertrag in der Regel 0,2%
g. Leistungsverluste des Transformators werden mit 2 % berücksichtigt
h. Verschattung durch umliegende Berge wurden nicht berücksichtigt
Die Energiebilanz ihrer Fotovoltaikanlage finden Sie im Bericht (PV Sol) mit der Überschrift „Energiebilanz
PV-Anlage“. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht, diese ist freiwillig und nach eigenem
Ermessen.

10.2. Weitere Unterlagen: Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Abweichungen sind möglich und zulässig.

10.3. Keine Beschaffenheitsvereinbarung: Die Prognosen und weiteren Unterlagen enthalten keine Aussagen über die Beschaffenheit des SunAirgy Solarkraftwerks. Die Beschaffenheit der Solarstromanlage sowie die übrigen Vertragsbedingungen ergeben sich ausschließlich aus dem diesem Vertrag und dem Angebot und Anhängen beiliegenden Datenblättern der Komponentenhersteller.

10.4. Urheberrecht: Wir behalten uns für diese Unterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

10.5. Musterrechnungen: für den Fall, daß sie eine Musterrechnung erhalten, wurde diese nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituationen und den örtlichen Gegebenheiten angefertigt. Tarife, Kosten, Gebühren, und andere Angaben gelten zum Tag der Erstellung der Musterrechnung. Wir übernehmen für die Richtigkeit der Kostenansätze aus verständlichen Gründen keine Haftung. Es liegt alleinig in ihrer Verantwortung die Kostenansätze auf Richtigkeit zu überprüfen. Wir übernehmen insoweit auch keine Haftung für die Richtigkeit der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, die auf Basis der vorliegenden Kostenansätze berechnet wurden. Gleiches gilt für die Berechnung selbst.

10.6. Hinweis: Für den Fall, daß wir Ihnen eine EÜR (Einnahme- / Überschußrechnung) zur Verfügung stellen, ist es angeraten diese von einem Angehörigen der steuer- und rechtsberatenenden Berufe qualifiziert zu überprüfen zu lassen.

10.7. Fertigstellungstermine: Bei den in der Musterberechnung genannten Terminen handelt es sich nicht um verbindliche Inbetriebnahmetermine, sondern lediglich um eine Prognose. Fertigstellungstermine werden grundsätzlich nicht zugesichert.

10.8. Berechnung der Einspeisevergütung: Liegt der Fertigstellungstermin in der Zukunft, so wurde die
Einspeisevergütung auf Basis der Vergangenheitsdaten extrapoliert. Einen detaillierten Ausdruck hierzu
können Sie gerne anfordern.

10.9. Hinweise zum § EEG und zur Einspeisevergütung: Für Vergütungsansprüche aus eingespeistem Strom, sowie Regelungen für die Höhe der Vergütung und dem Abführen der EEG-Umlage gilt das Erneuerbare-Energie-Gesetz (§EEG). Die Überprüfung ihres Rechtsanspruchs auf Einspeisevergütung nach §EEG an sich und der Höhe nach dürfen wir angesichts unserer rechtlichen Stellung nicht durchführen. Wir empfehlen Ihnen Ihre Ansprüche von einem Angehörigen (Fachanwalt für EEG) der steuer- und rechtsberatenenden Berufe qualifiziert zu überprüfen zu lassen.

10.10.Beachten Sie bitte im Zusammenhang mit der Installation Ihrer Fotovoltaikanlage die 70% Regelung gemäß §EEG.

11. Haftung und Haftungsbeschränkungen
11.1. Unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

11.2. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich unsere Haftung auf den Schaden, den wir bei Abschluß des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mußten, hätten voraussehen müssen.

11.3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11.4. Jeglicher in den vorstehenden Ziffern behandelter Haftungsausschluß gilt auch für die persönliche Haftung aller unserer Mitarbeiter und Arbeitnehmer sowie für alle Mitarbeiter und Arbeitnehmer von Firmen, die von uns im Zuge der Vertragserfüllung beauftragt wurden.

12. Datenschutz
Im Hinblick auf den Datenschutz gelten die Bestimmungen in unserer Datenschutzerklärung. Diese ist
abrufbar unter https://www.sunairgy.de/datenschutzerklaerung/.

13. Einwilligung zur Verwertung von Fotografien
13.1. Wir verwenden die nach Ziffer 5.10 angefertigten Fotografien ohne Personenbezug auch zu Werbezwecken.

13.2. Sofern die Fotografien von Ihrem Grundstück aus angefertigt wurden, erklären Sie mit Abgabe Ihrer
Vertragserklärung die Einwilligung in die gewerbliche Verwertung der nach Ziffer 5.10 angefertigten
Fotografien zu den Zwecken der Ziffer 13.1.

14. Verfahren zur Beilegung im Streitfall
14.1. Wir nehmen im Rahmen des Verkaufs von SunAirgy Solarkraftwerken nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG teil.

14.2. Sie haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfe für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online- Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgenden Link abgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse ist: info@sunairgy.de.

15. Schlußbestimmungen und salvatorische Klausel
15.1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf und unter Ausschluß der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung.

15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Sitz der Gesellschaft der SunAirgy, soweit dieser in Deutschland ist. Ansonsten ist Gerichtsstand Kippenheim.

15.3. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

15.4. Sollte eine Vereinbarung innerhalb dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Partner, unverzüglich eine wirksame und zulässige Vereinbarung zu treffen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Vereinbarung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, falls sich herausstellt, daß dieser Vertrag eine oder mehrere Regelungslücken enthält.

15.5. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

15.6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen davon unberührt.

15.7. Ich als Käufer erkläre, daß ich das Voranstehende gelesen, verstanden und bei meiner Kaufentscheidung berücksichtigen werde bzw. berücksichtigt habe.

16. Kundenservice
Bei Fragen schauen Sie gerne auf unsere Hilfeseiten oder kontaktieren Sie uns unter
SunAirgy GmbH / SunAirgy Ingenieurgesellschaft mbH, Weinbergstraße 19, D-77971 Kippenheim
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Dirk Lorich
E-Mail: info@sunairgy.de

17. Widerrufsbelehrung
17.1. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kundenauftrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, die sie in der Regel zusammen mit dem Kundenauftrag und der Vollmacht unterschreiben. Andernfalls erhalten Sie die Widerrufsbelehrung per Post oder per E-Mail.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der SunAirgy GmbH, Weinbergstr. 19, 77971
Kippenheim, Deutschland, E-Mail: widerruf@SunAirgy.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit
der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluß, den Kundenauftrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben
ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, daß Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

17.2. Folgen des Widerspruchs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Kundenauftrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

18. Muster-Widerrufsformular
Per E-Mail zu senden an: widerruf@sunairgy.de
Per Post zustellen an: SunAirgy GmbH oder SunAirgy Ingenieurgesellschaft mbH •
Weinbergstraße 19 • D-77971 Kippenheim oder
Textvorschlag:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*).
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen